Führerscheinentzug in Deutschland

Führerscheinentzug & Alkohol

Autofahrer fährt trotz Führerscheinentzug

Zu schnell gefahren oder alkoholisiert ein Fahrzeug gesteuert? Man mag seinen Fehler womöglich bereuen, doch der Führerschein ist trotzdem weg. Wir erklären, was bei einem Führerscheinentzug zu beachten ist und wie Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen.

Thema Straßenverkehr
Gesundheits­gefahr
Lesedauer 7 Min.
Dieser Fachartikel wurde von einem Experten geprüft.
Letzte Aktualisierung:

Genau genommen gibt es zwei Arten des Führerscheinentzugs: Man unterscheidet zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Das Fahrverbot erstreckt sich über einen kürzeren Zeitraum und wird bei kleineren Verkehrsdelikten ausgesprochen.

Folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der Delikte, die zu einem Führerscheinentzug in Deutschland führen können:

Fahrverbot

Verkehrsdelikt

1 Monat

  • Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h im Ortsgebiet oder um 26 km/h auf einer Freilandstraße
  • Ignorieren von roten Ampeln (je nach Schweregrad auch länger)
  • Erstmalige Alkoholisierung ab 0,5 Promille
  • Zu geringer Abstand im Straßenverkehr
  • Ignorieren eines Überholverbots mit Gefährdung oder Unfall
  • Abbiegen mit Gefährdung des Gegenverkehrs

2 Monate

  • Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um 51 km/h im Ortsgebiet oder um 61 km/h auf einer Freilandstraße
  • Zu geringer Abstand im Straßenverkehr

3 Monate

  • Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um 61 km/h im Ortsgebiet oder um 70 km/h auf einer Freilandstraße
  • Wiederholte Alkoholisierung ab 0,5 Promille innerhalb von 10 Jahren
  • Zu geringer Abstand im Straßenverkehr

Die Tabellen dienen lediglich zur Orientierung. Manche Bestimmungen sind vereinfacht dargestellt und können im Einzelfall unzutreffend sein. Beachten Sie auch, dass bestimmte Regelungen (z.B. LKWs, E-Scooter, etc.) nicht enthalten sind.

Führerscheinentzug

Verkehrsdelikt

ab 6 Monate bis 5 Jahre

  • Alkoholisierung ab 1,1 Promille
  • Mehrmalige Alkoholisierung (auch unter 1,1 Promille)
  • Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen
  • Unterlassene Hilfeleistung bzw. Fahrerflucht bei Unfällen
  • 8 Punkte in Flensburg

lebenslänglich

  • Wiederholte schwere Verkehrsdelikte (z.B. Alkohol am Steuer, Fahren ohne Führerschein, aggressives Verhalten, etc...)

Die Dauer des Führerscheinentzugs bzw. die Sperrfrist bis zu einer erneuten Beantragung kann individuell unterschiedlich sein. Sie wird unter Abwägung der Umstände, der Schwere des Delikts, Ihren vergangenen Verkehrsdelikten und mildernden Umständen festgelegt.

Ende des Fahrverbotes

Nach Ende des Fahrverbotes können Sie sich den Führerschein bei der Behörde abholen oder per Post zustellen lassen. Beachten Sie, dass es bei einer Postsendung zu einer Gebühr für Bearbeitung und Versand kommen kann. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Ende des Führerscheinentzugs

Zunächst muss die verhängte Sperrfrist abgewartet werden. Sie können aber bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Womöglich wird die Führerscheinstelle vor der Wiedererteilung bestimmte Maßnahmen verordnen, beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Lenker die, beispielsweise beruflich, auf den Führerschein angewiesen sind, können unter Umständen eine Sperrfristverkürzung beantragen. Die Erteilung sowie das Ausmaß der Sperrfristverkürzung hängen von individuellen Faktoren (z.B. absolvierte Schulungsmaßnahmen) ab.

Zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins sind unter Umständen bestimmte Voraussetzungen notwendig. Dazu können zählen:

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Abstinenznachweis
  • Erneutes Ablegen der Führerscheinprüfung

Führerscheinentzug Kosten

Die tatsächlichen Kosten eines Führerscheinentzugs können nur geschätzt werden. Kostspielig ist vor allem die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Sie müssen in Summe etwa mit Kosten um 1.800 € rechnen. Ist ein Abstinenznachweis notwendig, kommen weitere Kosten hinzu.

Führerscheinentzug durch 8 Punkte

Fahrern, die 8 Punkte in Flensburg erreicht haben, wird der Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen. Bevor Sie die 8 Punkte erreichen, erhalten Sie zwei Warnungen von der Behörde:

  • Bei 5 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung
  • Bei 7 Punkten bekommen Sie eine Verwarnung

Verjährung Führerscheinentzug

Grundsätzlich wäre es auch möglich, den Führerschein durch Abwarten der Verjährungsfrist zurück zu bekommen. Sinnvoll ist das aber kaum: Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Diese beginnt jedoch erst, wenn Sie 5 Jahre nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben.

Sollten Sie tatsächlich 15 Jahre auf die Wiedererteilung warten, kann Ihnen die Behörde trotzdem den Führerschein verweigern und zunächst das neuerliche Ablegen einer Führerscheinprüfung verlangen.

Tipps zum Führerscheinentzug

  • 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann bereits der Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Sie verhindern damit Wartezeiten und erhalten den Führerschein zum frühest möglichen Zeitpunkt.
  • Wenn Sie auf Ihren Führerschein Angewiesen sind, können Sie versuchen eine Sperrfristverkürzung zu erreichen.
  • In besonders schweren Fällen kann es sogar zu einem lebenslangen Führerscheinentzug kommen.
  • Sollten Sie während der Dauer des Führerscheinentzugs ein Fahrzeug lenken, müssen Sie mit weiteren Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen.
  • Das Umgehen des Führerscheinentzugs durch Erwerb eines Führerscheins in einem anderen EU Staat ist nicht sinnvoll.

Redaktionelle Bearbeitung: Benjamin Slezak
Erste Veröffentlichung:
Das könnte Sie auch interessieren:
Alkoholabbau
Online Promillerechner
Richtiges Verhalten bei einer Alkoholvergiftung