Alkohol am Steuer (Österreich)
Strafen bei Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer kann empfindliche Strafen zur Folge haben. Neben hohen Geldstrafen kann es dann auch noch zu Problemen mit der Versicherung kommen. Wir erklären, was Ihnen Alkohol im Straßenverkehr kosten kann.
Alkohol - Strafen in Österreich
Folgende Tabelle gibt einen kompakten Überblick der Alkohol-Strafen in Österreich. Genaue Informationen zum Führerscheinentzug finden Sie hier
Promille | Strafe |
---|---|
0,5 – 0,79 | Geldstrafe: 300 – 3.700€, Vormerkdelikt |
0,8 – 1,19 | Geldstrafe: 800 – 3.700€, Verkehrscoaching, 1 Monat Führerscheinentzug |
1,2 – 1,59 | Geldstrafe: 1.200 – 4.400€, Nachschulung, 4 Monate Führerscheinentzug |
>1,6 | Geldstrafe: 1.600 – 5.900€, verkehrspsychologische Stellungnahmen, 6 Monate Führerscheinentzug |
0,5 Promille - 0,79 Promille
Geldstrafe zwischen 300 Euro und 3.700 Euro. Zusätzlich erfolgt eine Vormerkung im Führerscheinregister (Vormerkdelikt). Beim zweiten Mal (innerhalb von zwei Jahren) wird zusätzlich eine Nachschulung (Verkehrscoaching) verfügt, beim dritten Mal kommt es zum Führerscheinentzug von mindestens 3 Monaten.
0,8 Promille - 1,19 Promille:
Führerscheinentzug von 1 Monat sowie eine Geldstrafe zwischen 800 Euro und 3.700 Euro. Beim ersten Mal muss zusätzlich ein Verkehrscoaching besucht werden.
Das Verkehrscoaching kostet 100 Euro und ist ein halbtägiger Kurs zum Thema Alkohol am Steuer.
1,2 Promille - 1,59 Promille:
Mindestens 4 Monate Führerscheinentzug und ein Strafrahmen zwischen 1.200 Euro und 4.400 Euro. Zusätzlich muss eine verkehrspsychologische Nachschulung absolviert werden (Kosten: 495 Euro).
Ab 1,6 Promille:
Der Führerschein wird für mindestens 6 Monate eingezogen. Zusätzlich wird eine Geldstrafe von 1.600 Euro bis 5.900 Euro verhängt. Darüber hinaus muss eine verkehrspsychologische Nachschulung (Kosten: 495 Euro) besucht und eine verkehrspsychologische Stellungnahme abgegeben (Kosten 363 Euro) werden. Zuletzt steht dann noch eine Untersuchung beim Amtsarzt an.
Die angeführten Strafen betreffen das Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand. Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, gelten die Bestimmungen des Strafrechts – dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der auch Haftstrafen verhängt werden können.
Führerscheinentzug in Österreich
Versicherung bei Unfällen mit Alkohol
Sollte es zu einem Unfall in Zusammenhang mit Alkohol am Steuer kommen, kann der Anspruch auf Versicherungsleistungen verfallen. Stand der Lenker zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkohol, sind Kasko- und Rechtsschutzversicherungen von ihrer Leistung freigestellt. Die Haftplichtversicherung kann zusätzlich bis zu 11.000 Euro vom (alkoholisierten) Unfallverursacher zurückfordern (Regress).
In der Regel kann die Haftpflichtversicherung ab 0,8 Promille Geld zurückfordern. Vorsicht: Ein Regress ist auch schon unter 0,8 Promille möglich, die Beweislast trifft dann aber die Versicherung.
Restalkohol
Wer sich nach Alkoholkonsum ans Steuer setzt, riskiert auch noch Stunden später eine Strafe. Der Körper kann etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbauen.
Am nächsten Morgen sollte daher die Gefahr von Restalkohol nicht unterschätzt werden. Selbst nach einigen Stunden Schlaf kann die Fahrtüchtigkeit noch deutlich beeinträchtigt sein.
Vorsicht ist bei „Hausmitteln“ geboten: Starker Kaffee oder eine kalte Dusche helfen zwar am nächsten Morgen aus dem Bett zu kommen, den Alkoholabbau beschleunigen sie aber nicht.
Um den aktuellen Promillewert besser abschätzen zu können, empfiehlt sich der Promillerechner.
Strafe bei versuchter Inbetriebnahme
Das Gesetz spricht vom „Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges“. Daher sollte in alkoholisiertem Zustand unter keinen Umständen der Motor angelassen werden – selbst wenn es nur dem Einschalten der Heizung dient.
Auch wenn ein Fahrzeug nicht in Betrieb genommen wurde: Ein Alkotest sollte nicht verweigert werden.
Um Missverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollte man darauf achten, den Autoschlüssel nicht in das Zündschloss zu stecken. Auch wenn keine Absicht besteht, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, gilt: Niemals alkoholisiert am Steuer. Zwar gilt das Platznehmen am Fahrersitz nicht als Inbetriebnahme des Fahrzeuges, es empfiehlt sich jedoch, dennoch darauf zu verzichten.
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- Handbuch Alkohol – Österreich, 3. Auflage
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DHS:
Alkohol im Straßenverkehr
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