Promillegrenze in Österreich
Alkoholgrenze in Österreich
Je nach Alter, Probezeit und Fahrzeugklasse können unterschiedliche Promillegrenzen gelten.
Promillegrenze | gilt für |
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0,1 Promille | Besitzer eines Probeführerscheins (weitere Ausnahmen siehe unten) |
0,5 Promille | KFZ Lenker |
0,8 Promille | Radfahrer |
0,1 Promillegrenze in Österreich
Gilt in Österreich als Alkoholgrenze für:
- Probeführerschein-Besitzer
- Fahrer im öffentlichen Dienst, Berufsfahrer (z.B. Bus- und LKW-Fahrer)
- Besitzer des Mopedführerscheins (Klasse AM) und Traktorführerscheins (Klasse F) bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
- Übungs- und Ausbildungs- und Fahrschulfahrten (L17, L) – gilt für den Lenker und die Begleitperson
0,3 Promillegrenze in Österreich
Obwohl im Führerscheingesetz und der Straßenverkehrsordnung im Allgemeinen von 0,5 Promille als Grenzwert ausgegangen wird, können bereits geringere Blutalkoholkonzentrationen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Zu einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ kann es prinzipiell bei jeder Alkoholisierung unter 0,5 Promille kommen. Wird der Verkehrsteilnehmer dann in einen Unfall verwickelt, gilt er im zivilrechtlichen Sinn als Alkofahrer.
In Streitfällen, etwa wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, haben alkoholisierte Lenker schlechte Karten. Geht das Gericht von einer Fahruntüchtigkeit aus, droht dem Lenker eine Teilschuld oder alleinige Schuld am Unfall. Dann muss mit Problemen etwa bei der Kostenübernahme durch die Versicherung oder Ansprüchen von Beteiligten (z.B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten) gerechnet werden.
0,8 Promillegrenze in Österreich
Ab 0,8 Promille Blutalkohol wird der Führerschein gleich vor Ort eingezogen. Der Führerscheinentzug dauert zumindest ein Monat.
Ab 0,8 Promille kann auch von der Haftpflichtversicherung Geld zurückgefordert werden. Dann wird es teuer – neben den gesetzlich vorgeschriebenen Strafen und Kosten der Nachschulung kann es auch zu Regressforderungen seitens der Versicherung kommen.
Promillegrenze für Radfahrer in Österreich
Radfahrer unterliegen ebenfalls der 0,8 Promillegrenze.
Alkoholgrenze Probeführerschein
Für Probeführerschein-Besitzer gilt die 0,1 Promillegrenze. Als Probeführerschein gilt jeder Führerschein während der ersten zwei Jahre.
Die Probezeit für die Klassen L17 und A1 dauert zumindest bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.
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(Online, letzer Zugriff am )
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DHS:
Alkohol im Straßenverkehr
(Online, letzer Zugriff am )
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